
Seit 2009 in Dreieich, seit 2013 spezialisiert auf internationales Steuerrecht.
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Ihr Steuererfolg in fünf einfachen Schritten
Im intensiven Gespräch klären wir Ihre Situation und steuerliche Strategie.
Sie laden Unterlagen digital hoch und erteilen uns die Vollmacht. Ab jetzt vertreten wir Sie.
Unsere Expert:innen erstellen Ihre Erklärung und optimieren Ihre Erstattung.
Sie erhalten den Entwurf bequem per E-Mail zur Prüfung und Freigabe.
Wir übermitteln digital ans Finanzamt und führen die Behördenkommunikation für Sie.
Wann Sie wo steuerpflichtig sind und wie Sie Aufenthaltstage korrekt zählen.
Vermeidung dank DBA. Sie zahlen Steuern nur dort, wo es rechtlich vorgesehen ist.
Homeoffice über Grenzen hinweg — steuerliche Folgen rechtzeitig klären.
Umzug ins In- oder Ausland: Wegzugsbesteuerung, Fristen, Meldepflichten.
A1-Bescheinigung & Coverage — Ihre Absicherung auch international.
Sie sind nicht irgendein Fall.
Drei sehr typische Ausgangslagen, für die wir seit Jahren die steuerlich beste Route finden.
Sie werden entsandt und fragen sich, wo Sie künftig Steuern zahlen, wie Doppelbesteuerung vermieden wird und was mit Sozialversicherung und A1 ist.
Sie kommen zurück — mit Konten, Depots oder Immobilien im Ausland. Wir sortieren Welteinkommen, Progressionsvorbehalt und Wegzugssteuer sauber für Sie.
Sie arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber oder Konzernteil in Deutschland. Wir klären Ansässigkeit, Besteuerungsrecht und Home-Office-Folgen.
Bei Unternehmen stellen sich im internationalen Umfeld diverse herausfordernde steuerrechtliche Fragen. Wir unterstützen Sie hier gerne mit unserer Erfahrung und unseren Leistungen.
Mehr erfahren→Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Privatpersonen, Selbstständige oder freiberuflich Tätige — von der Beratung über Steuererklärungen bis zur kompletten Vertretung gegenüber deutschen Finanzbehörden.
Mehr erfahren→Wir suchen dich. Werde Teil eines preisgekrönten Teams mit Herz und internationalem Mandantenstamm. Bewirb dich jetzt!
Jetzt bewerben→Was Sie von uns erwarten können
Als Steuerberatungsgesellschaft mit internationaler Ausrichtung bieten wir Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen. Diese sind speziell darauf zugeschnitten, alle Herausforderungen des globalen Wirtschaftsraums zu meistern. Zu unserem Leistungsspektrum zählen Buchführung, Lohnabrechnungen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nebst Jahresabschlüssen. Zudem übernehmen wir die Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Beratung im internationalen Steuerrecht, um sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu begleiten.
Wir verstehen die Komplexität internationaler Steuergesetze und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre steuerliche Belastung minimieren und Ihre Compliance sicherstellen — der solide Grundstein für Ihren internationalen Erfolg.
Gewachsene
Kompetenz.
Die Argus International Steuerberatungsgesellschaft mbH (vormals Argus UP Steuerberatungsgesellschaft mbH) besteht seit 2009 und hat sich seit 2013 auf die steuerliche Beratung zum Internationalen Steuerrecht für private Mandanten spezialisiert. Der weit überwiegende Teil der von uns durchgeführten Beratungsleistungen befasst sich mit internationalen Sachverhalten. Wir befassen uns hierbei sowohl mit ins Ausland entsandten Arbeitnehmern als auch Steuerpflichtigen mit Inlands- und Auslandswohnsitzen, ausländischen Steuerpflichtigen mit inländischen Einkünften sowie Steuerpflichtigen, die nach jahrelangem Auslandseinsatz wieder nach Deutschland zurückkehren.
Im Laufe der letzten zehn Jahre erfolgte eine Spezialisierung auf den Bereich Mitarbeiterentsendung und hierin nochmals auf die Besonderheiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aus steuerlichem Blickwinkel: die Besteuerung von Mitarbeitern von Entwicklungshilfeorganisationen (sowohl wirtschaftliche Unternehmen als auch gemeinnützige und kirchliche) sowie Mitarbeitern deutscher und internationaler staatlicher Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Viele Mandant:innen finden den Weg zu uns, wenn ihre bisherige Steuerberatung bei internationalen Sachverhalten an fachliche Grenzen gelangt. Freistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung, Ansässigkeitsfragen und Entsendungsverträge gehören zu unserer täglichen Beratungspraxis — was andernorts umfangreiche Einarbeitung erfordert, ist bei uns etablierte Routine.
Sie erreichen bei uns kein Servicecenter, sondern ein eingespieltes Team, dem Ihr Sachverhalt vertraut ist. Flache Hierarchien und kurze Wege sorgen für zeitnahe, verbindliche Antworten. Beratung und Korrespondenz führen wir in Deutsch und Englisch in voller fachlicher Tiefe.
Geschäftsführung

Schwerpunkte: klassische Steuerberatung, Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige mit Auslandsberührung. Fremdsprache: Englisch.

Schwerpunkte: Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht insbesondere betriebliche Altersvorsorge, Wirtschaftsmediation, Nachfolgeberatung.
Spezialisten gemeinsam im Fachberaterzentrum
Um Sie interdisziplinär beraten zu können, haben wir zusammen mit weiteren spezialisierten Kolleginnen und Kollegen im Oktober 2009 in der Region Rhein-Main ein regionales Netzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und anderen Freiberuflern iSd PartGG gegründet.







Preisgekröntes Team mit Herz
Die ARGUS International Steuerberatungsgesellschaft mbH besteht seit 2009 und hat sich seit 2013 auf die steuerliche Beratung zum internationalen Steuerrecht für private Mandanten spezialisiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle persönliche Beratung. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir alle Dienstleistungen rund um Ihre steuerlichen Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern. Erfahren Sie jetzt mehr über die Kompetenzen unseres Teams →










FürUnternehmen.
Globalisierung ist allgegenwärtig: Deutsche Unternehmen erschließen erfolgreich ausländische Märkte, während ausländische Unternehmen den deutschen Markt fest im Blick haben. Mit den großen Geschäftschancen grenzüberschreitender Aktivitäten stellen sich stets vielfältige und anspruchsvolle steuerrechtliche Fragen.
Viele schwerwiegende steuerliche Folgen eines Auslandsengagements sind den Beteiligten unbekannt und werden oft erst im Nachhinein erkannt — mit entsprechend teuren Konsequenzen. Diese kritischen Punkte sollten Sie kennen:
Für Privat-personen.
Ihr Arbeitgeber entsendet Sie ins Ausland oder Sie treten eine Anstellung im Ausland an? Sie leben im Ausland, haben aber Einkünfte in Deutschland — etwa aus Immobilien oder Tätigkeiten, die Sie hier ausüben? Sie sind Consultant und arbeiten überwiegend im Ausland?
Der deutsche Fiskus schreibt in vielen Fällen ein deutsches Besteuerungsrecht vor — ein ausländischer Wohnsitz schützt davor nicht in jedem Fall. Eine frühzeitige Klärung bestehender deutscher Steueransprüche schützt vor bösen Überraschungen.
Entwicklungszusammenarbeit
Mit unserem Know-How als deutsche Steuerberatungsgesellschaft betreuen wir unsere Mandanten seit mehr als zehn Jahren. Unser Fokus liegt dabei hauptsächlich auf weltweit tätigen Arbeitnehmern und Consultants der führenden Entwicklungszusammenarbeit-Organisationen (NGO, kirchliche Dienste, Stiftungen, Vereine, gGmbH…).
Steuerliche Analyse und Begleitung bei Entsendungen in die Entwicklungszusammenarbeit
Einkommensteuererklärungen mit komplexem Auslandsbezug
Abstimmung mit Entsendungsrichtlinien und Arbeitgeberprozessen
Beratung und Korrespondenz auf Deutsch und Englisch
Erreichbarkeit und Vertretung gegenüber deutschen Finanzbehörden
Bilaterale Abstimmung mit ausländischen Berater:innen, soweit sinnvoll
Was wir nicht leisten: Steuerberatung zu nationalem Steuerrecht anderer Staaten als Deutschland. Innerhalb der EU können wir aber häufig Empfehlungen für Steuerberater aussprechen, mit denen wir bereits gut zusammengearbeitet haben.
Sprechen wir über
Ihre Steuern.
Wir beraten und unterstützen Sie bei all Ihren steuerrechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie Fragen haben oder eine Kostenschätzung für unsere Leistungen erhalten möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir grundsätzlich an die Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Wir rechnen unsere Leistungen, soweit diese hiervon erfasst werden, nach der StBVV ab. So genannte Tax-Briefings zur steuerlichen Bestandsaufnahme rechnen wir mit der entsprechenden Erstberatungsgebühr von 250 Euro netto ab. Gerade bei internationalen Sachverhalten ist ein solches Analysegespräch in aller Regel Voraussetzung für eine sinnvolle spätere Beratung und Erstellung einer korrekten Steuererklärung.
Wir arbeiten digital und überwiegend papierarm. Die Kommunikation erfolgt daher bevorzugt per E-Mail. Ihre Informationen und Belege können Sie uns auf nahezu jedem von Ihnen bevorzugten Weg zukommen lassen. Für sensible Dokumente nutzen Sie gerne vorhandene FTP-Server und Cloud-Speicher oder wir stellen Ihnen die nötige Software zur Verfügung.